§ 42 – Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts
(1) Verändert eine wichtige Entwicklung die Bedeutung der im Solvabilitäts- und Finanzbericht veröffentlichten Informationen erheblich, veröffentlicht das betroffene Versicherungsunternehmen angemessene Angaben über Art und Auswirkungen der wichtigen Entwicklung. Eine wichtige Entwicklung liegt insbesondere vor, wenn eine Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung festgestellt wird und entweder die Aufsichtsbehörde der Ansicht ist, dass das betroffene Versicherungsunternehmen keinen realistischen kurzfristigen Finanzierungsplan vorlegen kann oder ein solcher Plan nicht innerhalb eines Monats nach Feststellung der Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung eingereicht worden ist; normal eine wesentliche Nichteinhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung festgestellt wird und die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung der Nichteinhaltung einen Sanierungsplan erhält, den sie als realistisch betrachtet. normal arabic Unverzüglich zu veröffentlichen sind in den Fällen des Satzes 2 mindestens jeweils der Betrag der Nichteinhaltung, die Erläuterung ihrer Gründe und Auswirkungen sowie ergriffene und geplante Abhilfemaßnahmen. (2) Eine Veröffentlichung hat auch zu erfolgen, wenn die Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrer Feststellung beseitigt wurde oder normal die wesentliche Nichteinhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung sechs Monate nach ihrer Feststellung nicht behoben wurde. normal arabic In der Veröffentlichung ist anzugeben, welche Abhilfemaßnahmen bereits ergriffen wurden und welche noch geplant sind. Die Veröffentlichung ist bei Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung am Ende des Dreimonats- und ansonsten am Ende des Sechsmonatszeitraums vorzunehmen.
Kurz erklärt
- Versicherungsunternehmen müssen Informationen über wichtige Entwicklungen veröffentlichen, die die Bedeutung ihrer Finanzberichte erheblich verändern.
- Eine wichtige Entwicklung tritt ein, wenn Mindestkapitalanforderungen nicht eingehalten werden und kein realistischer Finanzierungsplan vorgelegt wird.
- Bei Nichteinhaltung müssen der Betrag der Nichteinhaltung, die Gründe und Auswirkungen sowie geplante Maßnahmen veröffentlicht werden.
- Wenn die Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung nach drei Monaten nicht behoben ist, muss ebenfalls eine Veröffentlichung erfolgen.
- Die Veröffentlichung muss am Ende des Dreimonats- bzw. Sechsmonatszeitraums erfolgen, je nach Art der Nichteinhaltung.